Bisheriger Stand: Vor wenigen Jahren wurden das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie das Kreditwesengesetz um wesentliche Vorschriften zum Anlegerschutz ergänzt. Anwendung finden diese Regelungen für alle vom Wertpapierhandelsgesetz erfassten Anlageformen, also hauptsächlich für Aktien, offene Fonds oder Anleihen.
Erweiterter Anlegerschutz: Geplant ist, diese Anlegerschutzvorschriften künftig auch für den Sektor des grauen Kapitalmarktes auszudehnen. Der Gesetzgeber zielt hier in erster Linie auf geschlossene Fonds ab, für welche regelmäßig kaum die Möglichkeiten einer vorzeitigen Veräußerung bestehen. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von fehlerhaften Angaben in Prospekten soll von bisher drei auf ganze zehn Jahre verlängert werden.
Umfassende Datenbank: Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll eine Datenbank über Anlageberater und diverse Vertriebsverantwortliche angelegt werden. Dies soll Anleger zusätzlich vor falscher Beratung schützen.
Stand: 15. Juni 2010