Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterliegt der Insolvenzverwalter bzw. Eigenverwalter neben der Fortführung der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflicht auch einer insolvenzrechtlichen Rechnungslegung. Wir können Sie als Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung gerade unter dem Gesichtspunkt der weiteren Eigenverwaltung diesbezüglich durch unsere besonderen Fachkenntnisse unterstützen.
Die Erstellung eines Überschuldungsstatus können wir für Sie oder durch einen unserer Kooperationspartner umgehend in Auftrag geben.