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Finanzbuchhaltung

Ihre Pflicht unsere Kür

Alle in einem Wirtschaftsjahr entstandenen Geschäftsvorfälle müssen festgehalten werden. Die Grundlage für eine ordnungsmäßige Finanzbuchhaltung ist damit die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung in unserer Kanzlei geht über das Kontieren und Erfassen Ihrer Buchungsbelege hinaus. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Finanzbuchhaltung gibt schon vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens. Diese Analysen können bei Bedarf für eine anschließend zeitnahe betriebswirtschaftlichen Beratung dienen.

Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:

Ob Einnahmen-Überschuss-Rechner oder Bilanzierer. Die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Finanzbuchhaltung - teilweise oder vollständig - selbst führen:

In diesem Fall beraten wir Sie gern bei der Einrichtung und Organisation einer geeigneten Buchhaltungssoftware, bieten Ihnen die Schulung Ihres Buchhaltungspersonals an und informieren Sie über zu berücksichtigende Änderungen im Steuer- und Abgabenrecht.

In Zusammenhang mit dem Leistungsfeld „Finanzbuchhaltung“ bieten wir Ihnen folgenden Service an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-mäßige Erfassung
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung der Offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Erstellung sämtlicher Anmeldungen für Finanzbehörden und Sozialkassen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldung , Meldung an das Bundesamt für Finanzen)
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Aufbau und Entwicklung von Kennzahlensystemen zur Vorbereitung auf Kreditwürdigkeitsprüfungen in Form des Rating nach Basel II
  • Controlling im Rahmen der Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Analyse des Rechnungswesens hinsichtlich Aussagefähigkeit für Entscheidungen der Unternehmensleitung
  • Einführung von Kostenrechnungssystemen (z.B. für Preiskalkulationen) sowie Deckungsbeitragsrechnung und Ermittlung von Preisuntergrenzen
  • Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Analysen und Kostenrechnungen nach individuellen Wünschen zur Unterstützung der Unternehmensführung und Steuergestaltung

Gerne können Sie sich in unserem Erinnerungsservice registrieren lassen.

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