Jedes Unternehmen - egal ob KMU oder Konzern - wird von der
Finanzbehörde mehr oder weniger regelmäßig geprüft. Dies geschieht
sowohl zu Ungunsten als auch Zugunsten des Steuerpflichtigen. Dennoch
blickt jeder Steuerzahler mit gemischten Gefühlen einer Betriebsprüfung
entgegen. Eine Gute Vorbereitung mindert zwar das Risiko, aber ein
Restrisiko besteht immer.
Ist eine Betriebsprüfung erst einmal angekündigt, stellen sich Unternehmer oftmals folgende Fragen:
Ist eine Betriebsprüfung erst einmal angekündigt, stellen sich Unternehmer oftmals folgende Fragen:
- Wieso gerade ich? Gibt es einen besonderen Grund für diese Prüfung? Warum wurde ich ausgewählt?
- Was weiß der Prüfer bereits über mich?
- Wie kann ich mich am sinnvollsten auf die Prüfung vorbereiten?
- Die Prüfungsanmeldung kommt jetzt gerade besonders ungelegen! (Hochsaison, Erkrankung, Urlaubspläne)
- Wird der Prüfer mir und meinen Mitarbeitern während der gesamten Prüfung über die Schulter blicken?
- Wie sieht es mit meiner Privatsphäre aus: Darf diese den Prüfer interessieren? Darf der Prüfer meine Privatwohnung aufsuchen?
- Darf er in meine Privatkonten Einsicht nehmen?
- Interessieren den Prüfer vielleicht auch meine privaten Anschaffungen?
- Darf der Prüfer meine Familienangehörigen befragen?
- Darf der Prüfer Einsicht in Unterlagen anderer Behörden und Gerichtsakten nehmen?
- Worüber wird häufig mit dem Prüfer diskutiert?
- Worum geht es bei der Schlussbesprechung?
- Ist die sich aufgrund der Schlussbesprechung ergebende Nachzahlung unumstößlich?
- Zuletzt: Wann kann eine zusätzliche Finanzstrafe auf Sie
zukommen?
Nur die Ruhe - Wir helfen Ihnen
In einem Vorbereitungsgespräch zwischen Ihnen und Ihrem Steuerberater
werden vor der Prüfung mögliche Diskussions- und Angriffspunkte des
Betriebsprüfers ausfindig gemacht und wirksame Gegenstrategien entwickelt.
Sie haben nicht nur steuerliche Pflichten, sondern auch Rechte! Wichtig
ist dabei auch die Erörterung der Frage, ob eine Selbstanzeige erstattet
werden soll, um Straffreiheit für abgabenrechtliche Versäumnisse der
Vergangenheit zu erlangen.Bei der üblichen Betriebsbesichtigung Ihres Unternehmens durch den Prüfer sollte Ihr Steuerberater anwesend sein, um anfällige Fragen zu beantworten. Ihr Steuerberater wird Sie in allen wichtigen Belangen vor, während und nach der Betriebsprüfung unterstützen.
Die Betriebsprüfung endet mit der sogenannten Schlussbesprechung, an der meistens auch der Vorgesetzte des Prüfers teilnimmt. Natürlich steht Ihnen auch hier Ihr Steuerberater mit seiner Erfahrung zur Seite, wobei Ihre Anwesenheit gar nicht zwingend notwendig ist. Ihr Steuerberater erledigt das Gespräch für Sie!
Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Betriebsprüfung?
ZDF-Beitrag frontal 21 vom 19.10.2010
Betriebspruefer jagen Kleinbetriebe.pdf (13KiB)
|
Betriebspruefer jagen Kleinbetriebe.pdf (13KiB)